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Beim [[Motorradfahren]] im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland mit Ausnahme von Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten. Siehe auch den Abschnitt über Deutschland weiter unten.
 
Beim [[Motorradfahren]] im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland mit Ausnahme von Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten. Siehe auch den Abschnitt über Deutschland weiter unten.
   
Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-[https://kredite-fuer-selbststaendigen.de/kredit-fuer-selbststaendige-im-ausland/ Ausland] ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen, da noch nicht jeder Polizist in der EU weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Auf der grünen Versicherungskarte muss der Landescode aller bereisten Länder stehen, sonst muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung gekauft werden. Exotische Länder fordern Papiere für die Fahrzeuge damit sichergestellt ist, dass sie das Land auch wieder verlassen.
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Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-Ausland ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen, da noch nicht jeder Polizist in der EU weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Auf der grünen Versicherungskarte muss der Landescode aller bereisten Länder stehen, sonst muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung gekauft werden. Exotische Länder fordern Papiere für die Fahrzeuge damit sichergestellt ist, dass sie das Land auch wieder verlassen.
   
 
Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.
 
Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.
   
Plaketten für Autobahnmaut o.ä. müssen auf einem festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, oder am Rahmen unter der Sitzbank.
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Vignetten für Autobahnmaut o.ä. müssen auf einem festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, oder am Rahmen unter der Sitzbank.
   
 
Motorradvermietungen im Ausland sind im Artikel "[[Mieten]]" aufgelistet. Zur [[Anreise]] siehe dort.
 
Motorradvermietungen im Ausland sind im Artikel "[[Mieten]]" aufgelistet. Zur [[Anreise]] siehe dort.
   
Während man in Deutschland durchaus ohne größere Probleme mit abgelaufenem TÜV fahren kann, so wird das im Ausland teilweise nicht gern gesehen und trotz anderer Rechtslage mit Strafen belegt (Quelle: [https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Urlaubsstrafen.aspx ADAC]).
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Während man in Deutschland durchaus ohne größere Probleme mit abgelaufenem TÜV fahren kann, so wird das im Ausland teilweise nicht gern gesehen und trotz anderer Rechtslage mit Strafen belegt (Quelle: [https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Urlaubsstrafen.aspx ADAC]).
   
   
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==A1 mit 16 Jahren==
 
==A1 mit 16 Jahren==
Fährst du mit A1 (125er bis 15 PS) und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.
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Fährst du mit A1 (125er bis 15 PS & maximal 11KW) und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.
 
<strong>Seit dem 23.06.2013 dulden die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.</strong>
 
   
 
==A beschränkt nach 2 Jahren==
 
==A beschränkt nach 2 Jahren==
In Deutschland wurde der alte Stufenführerschein "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt" (aber nicht der neue A2!). Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 34 PS zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lassen. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führerschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist.
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In Deutschland wurde der alte Stufenführerschein "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt" (aber nicht der neue A2!). Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 50 PS (bis 1.4.2016: 34 PS) zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lassen. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führerschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist. Allerdings ist gegen Aufpreis eine Expressausstellung in 1 Woche möglich.
   
 
==A2 mit offener Leistung über 70 kW/96 PS==
 
==A2 mit offener Leistung über 70 kW/96 PS==
 
Laut EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit dem Führerschein A2 nur gedrosselte Motorräder gefahren werden, die offen höchstens 70 kW/96 PS leisten. Diese Regel gilt nicht für Deutschland. Für den, der im Ausland fährt, gilt das dortige Recht. Das es noch keinen Präzedenzfall gibt, ist dazu ist noch kein endgültiges Urteil ergangen.
 
Laut EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit dem Führerschein A2 nur gedrosselte Motorräder gefahren werden, die offen höchstens 70 kW/96 PS leisten. Diese Regel gilt nicht für Deutschland. Für den, der im Ausland fährt, gilt das dortige Recht. Das es noch keinen Präzedenzfall gibt, ist dazu ist noch kein endgültiges Urteil ergangen.
   
Ein praktisches Hindernis zur Bestrafung ist, dass die offene Leistung nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ein Polizist im Ausland müsste also die offene Leistung des Modells kennen oder selbst nachschlagen, um eine Strafe überhaupt aussprechen zu können. Allerdings sind die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis erheblich hoch und die Reise endet dann dort.
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Ein praktisches Hindernis zur Bestrafung ist, dass die offene Leistung nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ein Polizist im Ausland müsste also die offene Leistung des Modells kennen oder selbst nachschlagen, um eine Strafe überhaupt aussprechen zu können, zumal (vor allem ältere) Modelle teilweise auch länderspezifische Maximalleistungen besitzen. Allerdings sind die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis erheblich hoch und die Reise endet dann dort.
   
 
Details siehe [http://www.600ccm.info/1/131219/Mit_dem_A2_im_Ausland_-_was_ist_erlaubt? Seite auf 600ccm.info] inkl. Anfrage an Behörden in Österreich und Schweiz.
 
Details siehe [http://www.600ccm.info/1/131219/Mit_dem_A2_im_Ausland_-_was_ist_erlaubt? Seite auf 600ccm.info] inkl. Anfrage an Behörden in Österreich und Schweiz.
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Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h. [2]
 
Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h. [2]
 
*Autobahnmaut streckenabhängig [4]
 
*Autobahnmaut streckenabhängig [4]
*Für alle ohne Motorrad-Führerschein Klasse A/A1/A2: Seit 2012 ist in Frankreich für Inhaber eines Autoführerscheins eine 7-stündige Unterrichtung (2h Theorie, 2h Parcours, 3h Verkehr, ca. 300€) zum Fahren von Zweirädern zwischen 50 und 125 ccm³ erforderlich. Ausnahme nur wenn der Autoführerschein vor dem 01.03.1980 erworben wurde und Besitzstandswahrung für alle, die zwischen 2006 und 2012 eine 125er auf ihren Namen versichert hatten. [3] Früher durfte man mit Führerschein Klasse B 125er fahren, wenn er vor dem 01.01.2007 erworben wurde, oder wenn man ihn seit zwei Jahren besaß.
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*Für alle ohne Motorrad-Führerschein Klasse A/A1/A2: Seit 2012 ist in Frankreich für Inhaber eines Autoführerscheins eine 7-stündige Unterrichtung (2h Theorie, 2h Parcours, 3h Verkehr, ca. 300€) zum Fahren von Zweirädern zwischen 50 und 125 ccm³ erforderlich. Ausnahme nur wenn der Autoführerschein vor dem 01.03.1980 erworben wurde und Besitzstandswahrung für alle, die zwischen 2006 und 2012 eine 125er auf ihren Namen versichert hatten. [3] Früher durfte man mit Führerschein Klasse B 125er fahren, wenn er vor dem 01.01.2007 erworben wurde, oder wenn man ihn seit zwei Jahren besaß.
 
*0,5-Promillegrenze
 
*0,5-Promillegrenze
 
*Handschuhpflicht für Fahrer und Beifahrer. (seit 20.11.2016) [2]
 
*Handschuhpflicht für Fahrer und Beifahrer. (seit 20.11.2016) [2]
 
*Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Kann mit einer Geldbuße von min. 90 € geahndet werden. (seit 1.1.2016) [2]
 
*Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Kann mit einer Geldbuße von min. 90 € geahndet werden. (seit 1.1.2016) [2]
* Umweltzone in Paris gilt für Motorräder jeglichen Herkunftslandes ab einer Erstzulassung ab dem 01.06.2000. (Regelung gültig ab dem 1.1.2017). Ist Online Bestellbar auf einer speziellen Website des Französischen Umweltministeriums und kostet 4,80 € inkl. Versand. Lieferdauer ca. 3 Wochen. Bußgeldhöhe schwankt in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps zwischen 63 und 135 €. [4, 5]
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* Es gibt Umweltzonen auch für Motorräder in Großstädten (Regelung gültig ab dem 1.1.2017). Die Plaketten sind online bestellbar auf einer speziellen Website des Französischen Umweltministeriums für 4,80 € inkl. Versand. Lieferdauer ca. 3 Wochen. Bußgeldhöhe schwankt in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps zwischen 63 und 135 €. [4, 5]
 
* Entgegen früherer Beschlüsse ist das Mitführen eines Alkoholtests KEINE Pflicht [6]
 
* Entgegen früherer Beschlüsse ist das Mitführen eines Alkoholtests KEINE Pflicht [6]
 
* Entgegen früherer Beschlüsse müssen Fahrer und Beifahrer nun doch NICHT zwingend reflektierende Kleidung am Oberkörper tragen (reflektierende Mindestfläche 150 qcm, z.B. 2 Armbänder, oder eine Warnweste) [7]
 
* Entgegen früherer Beschlüsse müssen Fahrer und Beifahrer nun doch NICHT zwingend reflektierende Kleidung am Oberkörper tragen (reflektierende Mindestfläche 150 qcm, z.B. 2 Armbänder, oder eine Warnweste) [7]
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* 0,5-Promillegrenze
 
* 0,5-Promillegrenze
 
* Benzin teurer, Diesel günstiger
 
* Benzin teurer, Diesel günstiger
 
* A1 erst ab 18 (seit dem 23.06.2013 dulden die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.)
* A1 erst ab 18
 
 
* 25 km/h-Mofas dürfen ohne Helm auf dem Radweg gefahren werden, 45 km/h nur mit Helm und auf der Straße
 
* 25 km/h-Mofas dürfen ohne Helm auf dem Radweg gefahren werden, 45 km/h nur mit Helm und auf der Straße
 
* [[BMW C1]] muss ohne Helm gefahren werden
 
* [[BMW C1]] muss ohne Helm gefahren werden
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*Die allermeisten Mautstrecken sind für Motorräder kostenlos.
 
*Die allermeisten Mautstrecken sind für Motorräder kostenlos.
 
*Lange Mittelstreifen mit kurzen Unterbrechungen bedeuten Überholverbot.
 
*Lange Mittelstreifen mit kurzen Unterbrechungen bedeuten Überholverbot.
*kürzeste Fähre Hirtshals (Dänemark) nach Kristiansand (Norwegen) ca. 50 Euro einfach
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*Die kürzeste Fährverbindung ist Hirtshals (Dänemark) nach Kristiansand (Norwegen), kostet ca. 50 Euro einfach ohne Voranmeldung und dauert etwa 3,5 Stunden
   
 
==Österreich==
 
==Österreich==
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*Autobahnmaut: Jahresvignette ab 2014 für Motorräder 32,90 Euro, zwei Monate 12,40 Euro, 10 Tage 5,10 Euro
 
*Autobahnmaut: Jahresvignette ab 2014 für Motorräder 32,90 Euro, zwei Monate 12,40 Euro, 10 Tage 5,10 Euro
 
*Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
 
*Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
*Überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal wenn keine Behinderung entsteht, nicht aber auf der Autobahn im Stau (Rettungsgasse!)
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*Überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal wenn keine Behinderung entsteht. Bei Autobahnstau (Rettungsgasse!) nicht erlaubt, aber keine Punkte (Vormerkung) ohne Behinderung. [http://www.redbiker.at/redbiker-aktuelles/bundesvorstand/247-befahren-rettungsgasse-fuer-einspurige-klarstellung Quelle]
 
*Führerscheinklasse A1 seit 19. Januar 2013 ab 16 freigegeben.
 
*Führerscheinklasse A1 seit 19. Januar 2013 ab 16 freigegeben.
 
*mehrspurige Fahrzeuge (Gespanne, Trikes, Quads) müssen ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen
 
*mehrspurige Fahrzeuge (Gespanne, Trikes, Quads) müssen ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen
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==Schweiz==
 
==Schweiz==
 
[[Bild:Susten.jpg|thumb|300px|Am Sustenpass]]
 
[[Bild:Susten.jpg|thumb|300px|Am Sustenpass]]
* kein EU-Mitglied: Hohe Handy-Roamingkosten, Zollregelungen beachten, auch für das Fahrzeug selbst: Wenn Halter nicht gleich Fahrer ist muss das Fahrzeug an Grenze verzollt werden (Schweizer Kennzeichen bei Fahrt Richtung EU, oder Deutsches Kennzeichen bei Fahrt in die Schweiz), als würde es dauerhaft importiert.
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* kein EU-Mitglied: Hohe Handy-Roamingkosten, Zollregelungen beachten, auch für das Fahrzeug selbst: Wenn Halter nicht gleich Fahrer ist, muss das Fahrzeug an Grenze verzollt werden (Schweizer Kennzeichen bei Fahrt Richtung EU, oder Deutsches Kennzeichen bei Fahrt in die Schweiz), als würde es dauerhaft importiert.
 
* Fahrer geliehener Fahrzeuge benötigen eine beglaubigte Vollmacht des Halters oder einen Mietvertrag
 
* Fahrer geliehener Fahrzeuge benötigen eine beglaubigte Vollmacht des Halters oder einen Mietvertrag
 
* sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
 
* sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
 
* Außerorts über 140km/h wird mit Einzug des Motorrades, Geldbußen in der Höhe bis zu einem Jahresgehalt und bedingter Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren geahndet.
 
* Außerorts über 140km/h wird mit Einzug des Motorrades, Geldbußen in der Höhe bis zu einem Jahresgehalt und bedingter Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren geahndet.
* Jahresplakette für Autobahnmaut (z.Zt. 31,50 Euro, gilt immer bis 31.1. und kostet immer gleich viel), muss auf festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, kann auch unter der Sitzbank an einem Rahmenteil o.ä. montiert sein.
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* Jahresvignette für Autobahnmaut (z.Zt. 31,50 Euro, gilt immer bis 31.1. und kostet immer gleich viel), muss auf festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, kann auch unter der Sitzbank an einem Rahmenteil o.ä. montiert sein.
 
** Die Autobahnmaut über Land zu umfahren ist sehr zeitraubend, da weitgehend besiedelt und auf Tempo 50 begrenzt
 
** Die Autobahnmaut über Land zu umfahren ist sehr zeitraubend, da weitgehend besiedelt und auf Tempo 50 begrenzt
 
* 0,5-Promillegrenze
 
* 0,5-Promillegrenze
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* Link: [http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm Bußgelder]
 
* Link: [http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm Bußgelder]
 
* [http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=1134461#post1134461 Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden]
 
* [http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=1134461#post1134461 Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden]
* A1 ab 16 anerkannt nur bis 50 cm3, also als Klasse M
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* A1 ab 16 anerkannt nur bis 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren), also ähnlich Klasse AM, allerdings ohne 45-km/h-Grenze
* A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm3
+
* A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm3 (und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
* Tempolimit 80 für PKW mit Anhänger. Der Anhänger braucht eine eigene Mautplakette und ein Sicherungsseil.
+
* Tempolimit 80 für PKW mit Anhänger. Der Anhänger braucht eine eigene Mautvignette und ein Sicherungsseil.
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* Motorräder dürfen sich gegenseitig mit Seil abschleppen
   
 
==Slowakei==
 
==Slowakei==
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* Beiwagen muss eingetragen sein. [2]
 
* Beiwagen muss eingetragen sein. [2]
 
* Ganzjährige Tagesfahrlichtpflicht [2, 3]
 
* Ganzjährige Tagesfahrlichtpflicht [2, 3]
* Bei Dunkelheit oder Nebel sind Fußgänger verpflichtet außerhalb geschlossener Ortschaften Reflektierende Kleidung zu tragen. Geldstrafen drohe bis zu 2500 CZK. [3]
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* Bei Dunkelheit oder Nebel sind Fußgänger verpflichtet außerhalb geschlossener Ortschaften Reflektierende Kleidung zu tragen. Geldstrafen bis zu 2500 CZK drohen. [3]
 
* 0,0-Promillegrenze [3]
 
* 0,0-Promillegrenze [3]
 
* Winterreifenpflicht von 1.11. bis 31.03. - Bei nicht Beachtung droht eine Geldbuße von umgerechnet 100 € [3]
 
* Winterreifenpflicht von 1.11. bis 31.03. - Bei nicht Beachtung droht eine Geldbuße von umgerechnet 100 € [3]
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*Die Grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht mehr, wird aber oft bei Kontrollen verlangt.
 
*Die Grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht mehr, wird aber oft bei Kontrollen verlangt.
 
*0,5-Promillegrenze
 
*0,5-Promillegrenze
*Wer den Führerschein Klasse B mindestens 3 Jahre hat, darf automatisch auch 125er fahren. Das gilt auch für Ausländer.
 
 
*A1 ab 16 möglich
 
*A1 ab 16 möglich
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*Mit Besitz der Führerscheinklasse B von min. 3 Jahren dürfen Zweiräder bis 125 cm3 (A1) gefahren werden
   
   
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=Web-Links=
 
=Web-Links=
 
*[http://www.touren-biker.de/Service/verkehrsregeln.htm Einreisebestimmungen und Verkehrsregeln]
 
*[http://www.touren-biker.de/Service/verkehrsregeln.htm Einreisebestimmungen und Verkehrsregeln]
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*[[www.motorradvermietung-hamburg.de|Motorradvermietung Hamburg]]
 
*[http://www.bikersnews.de/index.php?set_nc_id=2170&set_news_get_cat=10:::Stories Andere Länder, andere Gesetze (Bikers News)]
 
*[http://www.bikersnews.de/index.php?set_nc_id=2170&set_news_get_cat=10:::Stories Andere Länder, andere Gesetze (Bikers News)]
 
*[http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/verkehrsvorschriften/ausland/besondere-verkehrsregeln/ AvD Automobilclub von Deutschland: Besondere Verkehrsregeln im Ausland]
 
*[http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/verkehrsvorschriften/ausland/besondere-verkehrsregeln/ AvD Automobilclub von Deutschland: Besondere Verkehrsregeln im Ausland]

Version vom 16. April 2020, 19:46 Uhr

Beim Motorradfahren im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland mit Ausnahme von Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten. Siehe auch den Abschnitt über Deutschland weiter unten.

Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-Ausland ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen, da noch nicht jeder Polizist in der EU weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Auf der grünen Versicherungskarte muss der Landescode aller bereisten Länder stehen, sonst muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung gekauft werden. Exotische Länder fordern Papiere für die Fahrzeuge damit sichergestellt ist, dass sie das Land auch wieder verlassen.

Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.

Vignetten für Autobahnmaut o.ä. müssen auf einem festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, oder am Rahmen unter der Sitzbank.

Motorradvermietungen im Ausland sind im Artikel "Mieten" aufgelistet. Zur Anreise siehe dort.

Während man in Deutschland durchaus ohne größere Probleme mit abgelaufenem TÜV fahren kann, so wird das im Ausland teilweise nicht gern gesehen und trotz anderer Rechtslage mit Strafen belegt (Quelle: ADAC).


Führerscheinklassen

Allgemein macht der EU-Führerschein im Scheckkartenformat vieles einfacher. Es gibt aber noch zwei Fallstricke:

A1 mit 16 Jahren

Fährst du mit A1 (125er bis 15 PS & maximal 11KW) und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.

A beschränkt nach 2 Jahren

In Deutschland wurde der alte Stufenführerschein "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt" (aber nicht der neue A2!). Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 50 PS (bis 1.4.2016: 34 PS) zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lassen. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führerschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist. Allerdings ist gegen Aufpreis eine Expressausstellung in 1 Woche möglich.

A2 mit offener Leistung über 70 kW/96 PS

Laut EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit dem Führerschein A2 nur gedrosselte Motorräder gefahren werden, die offen höchstens 70 kW/96 PS leisten. Diese Regel gilt nicht für Deutschland. Für den, der im Ausland fährt, gilt das dortige Recht. Das es noch keinen Präzedenzfall gibt, ist dazu ist noch kein endgültiges Urteil ergangen.

Ein praktisches Hindernis zur Bestrafung ist, dass die offene Leistung nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ein Polizist im Ausland müsste also die offene Leistung des Modells kennen oder selbst nachschlagen, um eine Strafe überhaupt aussprechen zu können, zumal (vor allem ältere) Modelle teilweise auch länderspezifische Maximalleistungen besitzen. Allerdings sind die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis erheblich hoch und die Reise endet dann dort.

Details siehe Seite auf 600ccm.info inkl. Anfrage an Behörden in Österreich und Schweiz.


Länder Europas

Deutschland (zum Vergleich)

  • außerorts 100 km/h, kein generelles Tempolimit auf Autobahnen (aber oft 100 oder 120 km/h).
  • geringe Bußgelder außer bei Alkohol am Steuer
  • mittlere Überwachungsdichte, vor allem innerorts stärker
  • keine Autobahnmaut (außer für LKW)
  • 0,5-Promillegrenze, bei Unfall 0,3, für Fahranfänger (zwei Jahre Führerscheinbesitz) und alle unter 21 gilt seit 01.02.2007 (kein "Bestandsschutz") 0,0-Promillegrenze
  • weitere Erklärungen auch bzgl. Führerschein-Recht für Ausländer hier
  • A1 unter 18 anerkannt
  • Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, wird aber normalerweise geduldet wenn keine Behinderung vorliegt
  • Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Motorräder und 1,0 mm bei Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern, Winterreifenpflicht

Belgien

  • Die Ardennen bieten attraktive Reiseziele für westdeutsche Motorradfahrer, allerdings mit oft holprigen Nebenstrecken. Einige Rennstrecken.
  • Benzinpreis etwa gleich
  • Tempolimit außerorts 90 (Wallonie = Süden) bzw. 70 (Flandern = Norden, seit 01.01.2017), Autobahn 120 km/h.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht (50 € Strafe), wird aber praktisch nicht geahndet
  • seit 01.09.2011 ist geeignete Kleidung für Motorradfahrer Pflicht: Handschuhe, eine Jacke, eine lange Hose und feste Schuhe, die bis über die Knöchel gehen Quelle
  • Durchschlängeln im Stau erlaubt bis 50 km/h Eigentempo und max. 20 km/h schneller als der langsamere Verkehr Quelle
  • Kinder dürfen ab 8 Jahren mitgenommen werden Quelle, 3-8jährige nur auf Fahrzeugen bis 125 ccm und mit Kindersitz Quelle
  • Parken auf Gehwegen ist erlaubt, wenn keine Fußgänger behindert werden und 1,50 Meter Breite frei bleiben. Quelle
  • Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, wenn das Rad des Beiwagens eine Bremse hat. Quelle
  • Führerschein A1 erst ab 18

Dänemark

  • bei Autobahnenauffahrten haben auffahrende Fahrzeuge Vorfahrt. Fahrzeuge, die schon auf der Autobahn sind, müssen das Einfädeln ermöglichen.
  • höhere Bußgelder
  • 0,5-Promillegrenze
  • Mindestprofiltiefe 1,0 mm

Frankreich

  • Motorradfahrer sind politisch gut vertreten, dadurch sehr angenehme Fahrkultur.
  • Tempolimit außerorts 90 km/h, außerorts ohne Mittelstreifen 80 km/h (ab 01.06.2018) [1], Schnellstraßen 110 km/h, Autobahn 130 km/h (mindestens 40 km/h, linke Spur unter normalen umständen mindestens 80 km/h [2]).

Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h. [2]

  • Autobahnmaut streckenabhängig [4]
  • Für alle ohne Motorrad-Führerschein Klasse A/A1/A2: Seit 2012 ist in Frankreich für Inhaber eines Autoführerscheins eine 7-stündige Unterrichtung (2h Theorie, 2h Parcours, 3h Verkehr, ca. 300€) zum Fahren von Zweirädern zwischen 50 und 125 ccm³ erforderlich. Ausnahme nur wenn der Autoführerschein vor dem 01.03.1980 erworben wurde und Besitzstandswahrung für alle, die zwischen 2006 und 2012 eine 125er auf ihren Namen versichert hatten. [3] Früher durfte man mit Führerschein Klasse B 125er fahren, wenn er vor dem 01.01.2007 erworben wurde, oder wenn man ihn seit zwei Jahren besaß.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Handschuhpflicht für Fahrer und Beifahrer. (seit 20.11.2016) [2]
  • Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Kann mit einer Geldbuße von min. 90 € geahndet werden. (seit 1.1.2016) [2]
  • Es gibt Umweltzonen auch für Motorräder in Großstädten (Regelung gültig ab dem 1.1.2017). Die Plaketten sind online bestellbar auf einer speziellen Website des Französischen Umweltministeriums für 4,80 € inkl. Versand. Lieferdauer ca. 3 Wochen. Bußgeldhöhe schwankt in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps zwischen 63 und 135 €. [4, 5]
  • Entgegen früherer Beschlüsse ist das Mitführen eines Alkoholtests KEINE Pflicht [6]
  • Entgegen früherer Beschlüsse müssen Fahrer und Beifahrer nun doch NICHT zwingend reflektierende Kleidung am Oberkörper tragen (reflektierende Mindestfläche 150 qcm, z.B. 2 Armbänder, oder eine Warnweste) [7]
  • Beiwagen sind erlaubt wenn dies die Zulassungsbescheinigung vorsieht. [2]
  • Diverse Tipps auch zur Sprache: Reiseorganisation R. Petersen (archiviert)
  • Führerschein A1 ab 16 anerkannt
  • Kein explizites Tempolimit für PKW mit Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Es gilt, was im Fahrzeugschein des Anhängers steht (meistens nichts), bei 100er Zulassung Tempo 100. Geschwindigkeitsindex der Anhängerbereifung beachten. Über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gilt Tempo 90 auf der Autobahn. Die Versicherung des Anhängers zu fragen kann auch nicht schaden, wenn dieser über 80/100 gefahren werden soll.

Quellen

[1] ADAC - Frankreich Tempolimit auf Landstraßen wird gesenkt (10.01.2018, zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

[2] ADAC - Mit dem Motorrad durch Frankreich (zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

[3] sym-one.com - 125 ccm [in Französischer sprache] (16.4.2012, zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

[4] ADAC - Maut in Frankreich (inkl. Link zur Bestellanleitung für Umweltplaketten. Hierbei wird eine gültige Kreditkarte und ein Scan oder Digitalfoto der Zulassungbescheinigung Teil 1 benötigt)

[5] ADAC - Immer mehr Städte und Gebite mit Umweltzonen (31.01.2018, zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

[6] ADAC - Frankreich Alkoholtest - Die Röhrchenfrage (zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

[7] Tourenfahrer - Warnwestenpflicht in Frankreich ausgesetzt (zuletzt abgerufen am 6.2.2018)

Griechenland

  • A1 erst ab 16

Großbritannien

Ace-cafe

Das Ace Cafe in London, Kult für Cafe Racer

  • Linksverkehr: Scheinwerfer passend abkleben, mit der linken Hand am Körper vorbei grüßen, Erinnerungsaufkleber an Spiegel oder Tacho
  • sehr aktive Motorradkultur
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer


Italien

Dolos-by- Weirdo

Die Dolomiten in Südtirol

Roller-genua

In Italien sind Roller sehr populär

  • Italien fiel um 2007 durch besonders harte Gesetze auf. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist, oder während der Fahrt beide Hände vom Lenker oder die Füße von den Rasten nimmt. Mittlerweile wurde daraus nur eine vorübergehende Beschlagnahmung, die praktisch nie angewendet wird.
  • Allgemein dynamische Fahrkultur (auch Autos)
  • Tempolimits innerorts 50, außerorts 90, 110 auf Schnellstraßen (90 im Regen), auf Autobahnen meist 130 (110 bei Regen), 150 km/h bei dreispurigem Ausbau und besonderer Beschilderung
  • Autobahnmaut streckenabhängig
  • In Italien darf jeder mit Führerscheinklasse B Motorräder bis 125 ccm fahren, auch Ausländer.
  • 0,5-Promillegrenze
  • sehr hohe Bußgelder
  • viele Radarfallen an lukrativen Stellen, davon aber viele defekt oder Attrappen; Section Control auf einigen Autobahnabschnitten
  • in einigen Städten spezielle Abgasvorschriften
  • A1 unter 18 anerkannt
  • Autobahnen dürfen von Motorrädern erst ab 150 ccm genutzt werden (und Gespannen ab 250 ccm)
  • Motorräder (alle Klassen) dürfen keine Anhänger ziehen
  • Helme müssen nach ECE 22 geprüft sein
  • Mindestprofiltiefe 1,0 mm
  • Tempolimit 80 für PKW mit Anhänger
  • Fahrer geliehener Fahrzeuge benötigen eine Vollmacht des Halters oder einen Mietvertrag

Links: Motorradfahren in Italien (motorradonline.de), Straßenverkehrsordnung in Italien (toskanatour.de)

Luxemburg

  • Tempolimit außerorts 90 (falls beschildert 110), Autobahn 130 (trocken) und 110 km/h (nass).
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin günstiger
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer

Niederlande

  • Busse haben immer Vorfahrt bei der Abfahrt von der Bushaltestelle
  • Kaum zum Motorradfahren geeignete öffentliche Strecken, aber einige Rennstrecken
  • für große Anteile der deutschen Bevölkerung (NRW) sehr nahe Reiseziele
  • keine Autobahnmaut
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin teurer, Diesel günstiger
  • A1 erst ab 18 (seit dem 23.06.2013 dulden die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.)
  • 25 km/h-Mofas dürfen ohne Helm auf dem Radweg gefahren werden, 45 km/h nur mit Helm und auf der Straße
  • BMW C1 muss ohne Helm gefahren werden
  • Bußgelder teurer, Datenübermittlungsabkommen und Bußgeldvollstreckungsabkommen (ab 100.-) mit Deutschland
  • Beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinkt man in die Richtung, in die man ihn verlassen möchte. Im Kreisverkehr blinkt man erst wieder, wenn man ihn verlässt, und zwar rechts.
  • Staus dürfen durchfahren werden, wenn man maximal 10 km/h schneller als der Rest fährt.

Norwegen

Trollstigen

Der Trollstigen

  • kein EU-Mitglied, kein Euro, EU-Führerschein 3 Monate gültig
  • Traumhafte Strecken mit sehr wenig Verkehr (abseits von Oslo)
  • Extrem hohe Bußgelder (20 km/h: 300 Euro), Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Ausweisung des Fahrers ab 30 km/h Übertretung des Tempolimits zusätzlich zum Bußgeld möglich.
  • 0,2-Promillegrenze
  • eher dünne Überwachung außerhalb Oslos
  • Die allermeisten Mautstrecken sind für Motorräder kostenlos.
  • Lange Mittelstreifen mit kurzen Unterbrechungen bedeuten Überholverbot.
  • Die kürzeste Fährverbindung ist Hirtshals (Dänemark) nach Kristiansand (Norwegen), kostet ca. 50 Euro einfach ohne Voranmeldung und dauert etwa 3,5 Stunden

Österreich

  • 0,5-Promillegrenze, 0,1 Promille bis 20 Jahre oder in den ersten beiden Jahren des Führerscheinbesitzes
  • Mitführen eines Verbandssets ist Pflicht
  • Mitführen einer Warnweste empfohlen; keine Pflicht!
  • Benzin günstiger
  • Bußgelder teurer, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Autobahnmaut: Jahresvignette ab 2014 für Motorräder 32,90 Euro, zwei Monate 12,40 Euro, 10 Tage 5,10 Euro
  • Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
  • Überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal wenn keine Behinderung entsteht. Bei Autobahnstau (Rettungsgasse!) nicht erlaubt, aber keine Punkte (Vormerkung) ohne Behinderung. Quelle
  • Führerscheinklasse A1 seit 19. Januar 2013 ab 16 freigegeben.
  • mehrspurige Fahrzeuge (Gespanne, Trikes, Quads) müssen ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen
  • Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Motorräder und Leichtkrafträder
  • Hinweise zum Import von Fahrzeugen nach Österreich - limbaecher.de

Polen

  • Wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter (im Kfz-Schein) nicht identisch sind, muss der Fahrzeugführer eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen (bzw einen Kaufvertrag mit den beiden Namen). [1]
  • 0,0-Promillegrenze, sehr hohe Strafen (Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung)
  • sehr wenig Autobahnen

Portugal

  • Bei weniger als einem Jahr Führerscheinbesitz außerorts 75, Autobahn 90 km/h.
  • Mitführeren eines Verbandsset ist Pflicht
  • Außerhalb von Großstädten nahezu keine Überwachung und entsprechende Fahrkultur

Schweden

  • sehr hohe Bußgelder (außerorts +19 km/h: 260 Euro)
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer

Schweiz

Susten

Am Sustenpass

  • kein EU-Mitglied: Hohe Handy-Roamingkosten, Zollregelungen beachten, auch für das Fahrzeug selbst: Wenn Halter nicht gleich Fahrer ist, muss das Fahrzeug an Grenze verzollt werden (Schweizer Kennzeichen bei Fahrt Richtung EU, oder Deutsches Kennzeichen bei Fahrt in die Schweiz), als würde es dauerhaft importiert.
  • Fahrer geliehener Fahrzeuge benötigen eine beglaubigte Vollmacht des Halters oder einen Mietvertrag
  • sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Außerorts über 140km/h wird mit Einzug des Motorrades, Geldbußen in der Höhe bis zu einem Jahresgehalt und bedingter Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren geahndet.
  • Jahresvignette für Autobahnmaut (z.Zt. 31,50 Euro, gilt immer bis 31.1. und kostet immer gleich viel), muss auf festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, kann auch unter der Sitzbank an einem Rahmenteil o.ä. montiert sein.
    • Die Autobahnmaut über Land zu umfahren ist sehr zeitraubend, da weitgehend besiedelt und auf Tempo 50 begrenzt
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin günstiger
  • Helme müssen nach ECE 22 geprüft sein
  • Link: Bußgelder
  • Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden
  • A1 ab 16 anerkannt nur bis 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren), also ähnlich Klasse AM, allerdings ohne 45-km/h-Grenze
  • A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm3 (und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
  • Tempolimit 80 für PKW mit Anhänger. Der Anhänger braucht eine eigene Mautvignette und ein Sicherungsseil.
  • Motorräder dürfen sich gegenseitig mit Seil abschleppen

Slowakei

  • Motorräder sind von der Autobahnmaut ausgenommen. [1]
  • Winterreifenpflicht zwischen dem 15.11 und dem 31.03. [2]
  • 0,0-Promillegrenze [2]
  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Polizeibeamte berechtigt die Geldstrafe in Höhe von 30 bis zu 650 € nach eigenem ermessen auszusprechen. [2]
  • Lichtfahrpflicht über das gesamte Jahr [2]
  • Wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeug ist benötigt dieser eine Vollmacht zum führen des Fahrzeugs [2]

[1] Quelle: ADAC 6.2.2018

[2] Quelle: Auswärtiges Amt 6.2.2018

Slowenien

  • Autobahnmaut: 47,50 Euro pro Jahr, sechs Monate 25 Euro, 7 Tage 7,50 Euro
  • Sehr schöne Strecke in den Alpen, teilweise frisch saniert, teilweise abenteuerlich

Tschechien

  • Motorräder sind von der Autobahnmaut ausgenommen. [1]
  • Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein. [2]
  • Höchstgeschwindigkeiten: Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraße und Autobahn 130 km/h und mindestens 80 km/h - Mit Anhänger ist die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. [2]
  • Beiwagen muss eingetragen sein. [2]
  • Ganzjährige Tagesfahrlichtpflicht [2, 3]
  • Bei Dunkelheit oder Nebel sind Fußgänger verpflichtet außerhalb geschlossener Ortschaften Reflektierende Kleidung zu tragen. Geldstrafen bis zu 2500 CZK drohen. [3]
  • 0,0-Promillegrenze [3]
  • Winterreifenpflicht von 1.11. bis 31.03. - Bei nicht Beachtung droht eine Geldbuße von umgerechnet 100 € [3]

[1] Quelle: ADAC (Maut in Tschechien) 6.2.2018

[2] Quelle: ADAC (Mit dem Motorrad durch Tschechien) 6.2.2018

[3] Quelle: Auswärtiges Amt 6.2.2018

Spanien

  • Mitführen eines Verbandsset ist nicht Pflicht
  • Im Pkw muss mindestens eine Warnwestevvorhanden sein
  • Die Grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht mehr, wird aber oft bei Kontrollen verlangt.
  • 0,5-Promillegrenze
  • A1 ab 16 möglich
  • Mit Besitz der Führerscheinklasse B von min. 3 Jahren dürfen Zweiräder bis 125 cm3 (A1) gefahren werden


Länder außerhalb Europas

USA

Valley
  • Es gibt kein "rechts vor links", sondern "4-way-stop!" Alle halten an der Kreuzung (vollständig!). Wer zu erst steht, darf als erster wieder losfahren.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Helmpflicht: in 20 Bundesstaaten und Washington D.C, in vier Staaten entweder keine Gesetze oder es liegt im Ermessen des Fahrers, in 19 Staaten keine Helmpflicht für Erwachsene, aber für Kinder (Details)
  • Benzin viel günstiger
  • Details über Bundesstaaten: america-journal.de

Westafrika

Viele Tipps auf dieser Seite

Geblitzt im Ausland

In den meisten Ländern reichen Fotos eines Fahrzeugs von hinten für einen im jeweiligen Land rechtssicheren Bußgeldbescheid, da der Halter haftet. Praktisch nur in Deutschland haftet nur der Fahrer und nicht der Halter, daher muss der Fahrer identifiziert werden. Ausländische Bußgeldbescheide sind in Deutschland daher nicht vollstreckbar (es kommt kein Gerichtsvollzieher). Im Ausland gelten die Bußgeldbescheide aber weiterhin. Wer wieder in das jeweilige Land einreist und dort mit den Behörden Kontakt hat, muss die Strafe dann sofort vor Ort bezahlen und teilweise auf der Wache eine Aussage leisten. Ansonsten drohen je nach Land die Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder gar Haft.


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