Motorrad-Wiki
(Diverse Regelungen zu A1 im Ausland ergänzt)
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* Link: [http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm Bußgelder]
 
* Link: [http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm Bußgelder]
 
* [http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=1134461#post1134461 Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden]
 
* [http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=1134461#post1134461 Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden]
* A1 ab 16 anerkannt
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* A1 ab 16 anerkannt höchstens 50 cm3
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* A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm3
   
 
==Slowenien==
 
==Slowenien==

Version vom 6. Juli 2015, 13:17 Uhr

Beim Motorradfahren im Ausland muss man einiges beachten. So sind die Bußgelder in praktisch allen Ländern dramatisch höher als in Deutschland mit Ausnahme von Osteuropa. Wer Bußgelder nicht an Ort und Stelle zahlen kann, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird, da die Staaten keine Druckmittel gegen Ausländer haben, die sich außer Landes aufhalten. Siehe auch den Abschnitt über Deutschland weiter unten.

Auf jeder Fahrt im Nicht-EU-Ausland ist die grüne Versicherungskarte Pflicht, aber auch im EU-Ausland ist sie zu empfehlen, da noch nicht jeder Polizist in der EU weiß, dass man sie nicht mehr braucht. Auf der grünen Versicherungskarte muss der Landescode aller bereisten Länder stehen, sonst muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung gekauft werden. Exotische Länder fordern Papiere für die Fahrzeuge damit sichergestellt ist, dass sie das Land auch wieder verlassen.

Soweit nicht anders angegeben, gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.

Plaketten für Autobahnmaut o.ä. müssen auf einem festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, oder am Rahmen unter der Sitzbank.

Motorradvermietungen im Ausland sind im Artikel "Mieten" aufgelistet. Zur Anreise siehe dort.


Führerscheinklassen

Allgemein macht der EU-Führerschein im Scheckkartenformat vieles einfacher. Es gibt aber noch zwei Fallstricke:

A1 mit 16 Jahren

Fährst du mit A1 (125er bis 15 PS) und bist noch nicht 18, dann informiere dich vor der Fahrt, ob das in den betroffenen Ländern erlaubt ist bzw. ob ein Abkommen mit Deutschland existiert. Das ist z.B. in Italien der Fall, aber nicht in den Niederlanden.

A beschränkt nach 2 Jahren

In Deutschland wurde der alte Stufenführerschein "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch zu "A unbeschränkt" (aber nicht der neue A2!). Im Führerschein ist aber nur bei "A beschränkt" ein Datum eingetragen. Ausländische Polizisten können also nicht wissen, dass du bereits offen fahren darfst. Z.B. in der Schweiz ist es ein empfindliches Vergehen, damit eine Maschine über 34 PS zu fahren. Du musst also vor Fahrtantritt den Führerschein ändern lassen. Das kann mehrere Wochen dauern, da der Führerschein von der Bundesdruckerei erstellt wird und weil die Bearbeitung auf dem Amt nicht immer die schnellste ist.

A2 mit offener Leistung über 70 kW/96 PS

Laut EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit dem Führerschein A2 nur gedrosselte Motorräder gefahren werden, die offen höchstens 70 kW/96 PS leisten. Diese Regel gilt nicht für Deutschland. Für den, der im Ausland fährt, gilt das dortige Recht. Das es noch keinen Präzedenzfall gibt, ist dazu ist noch kein endgültiges Urteil ergangen.

Ein praktisches Hindernis zur Bestrafung ist, dass die offene Leistung nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Ein Polizist im Ausland müsste also die offene Leistung des Modells kennen oder selbst nachschlagen, um eine Strafe überhaupt aussprechen zu können. Allerdings sind die Strafen fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis erheblich hoch und die Reise endet dann dort.

Details siehe Seite auf 600ccm.info inkl. Anfrage an Behörden in Österreich und Schweiz.


Länder Europas

Deutschland (zum Vergleich)

  • außerorts 100 km/h, kein generelles Tempolimit auf Autobahnen (aber oft 100 oder 120 km/h).
  • geringe Bußgelder außer bei Alkohol am Steuer
  • mittlere Überwachungsdichte, vor allem innerorts stärker
  • keine Autobahnmaut (außer für LKW)
  • 0,5-Promillegrenze, bei Unfall 0,3, für Fahranfänger (zwei Jahre Führerscheinbesitz) und alle unter 21 gilt seit 01.02.2007 (kein "Bestandsschutz") 0,0-Promillegrenze
  • weitere Erklärungen auch bzgl. Führerschein-Recht für Ausländer hier
  • A1 unter 18 anerkannt
  • Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, wird aber normalerweise geduldet wenn keine Behinderung vorliegt
  • Durchschlängen im Stau ist nicht erlaubt, wird aber oft toleriert, besonders auf Autobahnen
  • Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Motorräder und 1,0 mm bei Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern, Winterreifenpflicht

Belgien

  • Die Ardennen bieten attraktive Reiseziele für westdeutsche Motorradfahrer, allerdings mit oft holprigen Nebenstrecken. Einige Rennstrecken.
  • Benzinpreis etwa gleich
  • Tempolimit außerorts 90, Autobahn 120 km/h.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht (50 € Strafe), wird aber praktisch nicht geahndet
  • seit 01.09.2011 ist geeignete Kleidung für Motorradfahrer Pflicht: Handschuhe, eine Jacke, eine lange Hose und feste Schuhe, die bis über die Knöchel gehen Quelle
  • Durchschlängeln im Stau erlaubt bis 50 km/h Eigentempo und max. 20 km/h schneller als der langsamere Verkehr Quelle
  • Kinder dürfen ab 8 Jahren mitgenommen werden Quelle, 3-8jährige nur auf Fahrzeugen bis 125 ccm und mit Kindersitz Quelle
  • Parken auf Gehwegen ist erlaubt, wenn keine Fußgänger behindert werden und 1,50 Meter Breite frei bleibten. Quelle
  • Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, wenn das Rad des Beiwagens eine Bremse hat. Quelle
  • Führerschein A1 erst ab 18

Dänemark

  • bei Autobahnenauffahrten haben auffahrende Fahrzeuge Vorfahrt. Fahrzeuge, die schon auf der Autobahn sind, müssen das Einfädeln ermöglichen.
  • höhere Bußgelder
  • 0,5-Promillegrenze
  • Mindestprofiltiefe 1,0 mm

Frankreich

  • Motorradfahrer sind politisch gut vertreten, dadurch sehr angenehme Fahrkultur.
  • Tempolimit außerorts 90, Schnellstraßen 110, Autobahn 130 km/h.
  • Für Führerscheinneulinge (bis zwei Jahre Führerscheinbesitz) oder bei Nässe gelten niedrigere Tempolimits: Außerorts 80, Schnellstraßen 100, Autobahnen 110 km/h.
  • Autobahnmaut streckenabhängig
  • In Frankreich darf man mit Führerschein Klasse B 125er fahren, wenn er vor dem 01.01.2007 erworben wurde, oder wenn man ihn seit zwei Jahren besitzt. Dies gilt auch für Ausländer.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Entgegen früherer Beschlüsse ist das Mitführen eines Alkoholtests KEINE Pflicht Quelle
  • Entgegen früherer Beschlüsse müssen Fahrer und Beifahrer nun doch NICHT zwingend reflektierende Kleidung am Oberkörper tragen (reflektierende Mindestfläche 150 qcm, z.B. 2 Armbänder, oder eine Warnweste) Quelle
  • Diverse Tipps auch zur Sprache: Reiseorganisation R. Petersen (archiviert)
  • Führerschein A1 ab 16 anerkannt
  • Motorradhotels

Griechenland

  • A1 erst ab 18

Großbritannien

Ace-cafe

Das Ace Cafe in London, Kult für Cafe Racer

  • Linksverkehr: Scheinwerfer passend abkleben, mit der linken Hand am Körper vorbei grüßen, Erinnerungsaufkleber an Spiegel oder Tacho
  • sehr aktive Motorradkultur
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer


Italien

Dolos-by- Weirdo

Die Dolomiten in Südtirol

Roller-genua

In Italien sind Roller sehr populär

  • Italien fiel um 2007 durch besonders harte Gesetze auf. So können Motorräder beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn der Fahrer ohne Helm unterwegs ist, oder während der Fahrt beide Hände vom Lenker oder die Füße von den Rasten nimmt. Mittlerweile wurde daraus nur eine vorübergehende Beschlagnahmung, die praktisch nie angewendet wird.
  • Allgemein dynamische Fahrkultur (auch Autos)
  • innerorts 50, außerorts 90, 110 auf Schnellstraßen (90 im Regen), auf Autobahnen meist 130 (110 bei Regen), 150 km/h bei dreispurigem Ausbau und besonderer Beschilderung
  • Autobahnmaut streckenabhängig
  • In Italien darf jeder mit Führerscheinklasse B Motorräder bis 125 ccm fahren, auch Ausländer.
  • 0,5-Promillegrenze
  • sehr hohe Bußgelder
  • viele Radarfallen an lukrativen Stellen
  • in einigen Städten spezielle Abgasvorschriften
  • A1 unter 18 anerkannt
  • Autobahnen dürfen von Motorrädern ab 150 ccm genutzt werden (und Gespannen ab 250 ccm)
  • Motorräder (alle Klassen) dürfen keine Anhänger ziehen
  • Helme müssen nach ECE 22 geprüft sein
  • Mindestprofiltiefe 1,0 mm

Links: Motorradfahren in Italien (motorradonline.de), Straßenverkehrsordnung in Italien (toskanatour.de)

Luxemburg

  • Tempolimit außerorts 90 (falls beschildert 110), Autobahn 130 (trocken) und 110 km/h (nass).
  • Bei weniger als einem Jahr Führerscheinbesitz außerorts 75, Autobahn 90.
  • 0,8-Promillegrenze (demnächst 0,5 Promille)
  • Benzin günstiger
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer

Niederlande

  • Busse haben immer Vorfahrt bei der Abfahrt von der Bushaltestelle
  • Kaum zum Motorradfahren geeignete öffentliche Strecken, aber einige Rennstrecken
  • für große Anteile der deutschen Bevölkerung (NRW) sehr nahe Reiseziele
  • keine Autobahnmaut
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin teurer, Diesel günstiger
  • A1 erst ab 18
  • 25 km/h-Mofas dürfen ohne Helm auf dem Radweg gefahren werden, 45 km/h nur mit Helm und auf der Straße
  • BMW C1 muss ohne Helm gefahren werden
  • Bußgelder teurer, Datenübermittlungsabkommen und Bußgeldvollstreckungsabkommen (ab 100.-) mit Deutschland
  • Beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinkt man in die Richtung, in die man ihn verlassen möchte. Im Kreisverkehr blinkt man erst wieder, wenn man ihn verlässt, und zwar rechts.
  • Staus dürfen durchfahren werden, wenn man maximal 10 km/h schneller als der Rest fährt.

Norwegen

Trollstigen

Der Trollstigen

  • kein EU-Mitglied, kein Euro, EU-Führerschein 3 Monate gültig
  • Traumhafte Strecken mit sehr wenig Verkehr (abseits von Oslo)
  • Extrem hohe Bußgelder (20 km/h: 300 Euro), Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Ausweisung des Fahrers ab 30 km/h Übertretung des Tempolimits zusätzlich zum Bußgeld möglich.
  • 0,2-Promillegrenze
  • eher dünne Überwachung außerhalb Oslos
  • Die allermeisten Mautstrecken sind für Motorräder kostenlos.
  • Lange Mittelstreifen mit kurzen Unterbrechungen bedeuten Überholverbot.
  • kürzeste Fähre Hirtshals (Dänemark) nach Kristiansand (Norwegen) ca. 50 Euro einfach

Österreich

  • 0,5-Promillegrenze, 0,1 Promille bis 20 Jahre oder in den ersten beiden Jahren des Führerscheinbesitzes
  • Mitführen eines Verbandsset ist Pflicht
  • Mitführen einer Warnweste empfohlen; keine Pflicht!
  • Benzin günstiger
  • Bußgelder teurer, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Autobahnmaut: Jahresvignette ab 2014 für Motorräder 32,90 Euro, zwei Monate 12,40 Euro, 10 Tage 4,90 Euro
  • Sozia/Sozius muss mindestens 12 Jahre alt sein
  • Überholen stehender Kolonnen an Ampeln/Bahnübergängen bei ausreichendem Seitenabstand legal wenn keine Behinderung entsteht, nicht aber auf der Autobahn im Stau (Rettungsgasse!)
  • Führerscheinklasse A1 seit 19. Januar 2013 ab 16 freigegeben.
  • mehrspurige Fahrzeuge (Gespanne, Trikes, Quads) müssen ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen
  • Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Motorräder und Leichtkrafträder
  • Hinweise zum Import von Fahrzeugen nach Österreich - limbaecher.de

Polen

  • Wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter (im Kfz-Schein) nicht identisch sind, muss der Fahrzeugführer eine schriftliche Nutzungsbevollmächtigung vom Fahrzeughalter mitzuführen (bzw einen Kaufvertrag mit den beiden Namen). [1]
  • 0,2-Promillegrenze, sehr hohe Strafen (Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung)
  • sehr wenig Autobahnen


Portugal

  • Bei weniger als einem Jahr Führerscheinbesitz außerorts 75, Autobahn 90 km/h.
  • Mitführeren eines Verbandsset ist Pflicht
  • Außerhalb von Großstädten nahezu keine Überwachung und entsprechende Fahrkultur

Schweden

  • sehr hohe Bußgelder (außerorts +19 km/h: 260 Euro)
  • Helmpflicht für BMW C1-Fahrer

Schweiz

Susten

Am Sustenpass

  • kein EU-Mitglied
  • sehr hohe Bußgelder, sehr gesetzeskonforme Fahrkultur, starke Überwachung, Bußgeldvollstreckungsabkommen mit Deutschland
  • Außerorts über 140km/h wird mit Einzug des Motorrades, Geldbußen in der Höhe bis zu einem Jahresgehalt und bedingter Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren geahndet.
  • Jahresplakette für Autobahnmaut (z.Zt. 31,50 Euro, gilt immer bis 1.2. und kostet immer gleich viel), muss auf festem Teil montiert sein, z.B. an den Gabelholmen, kann auch unter der Sitzbank an einem Rahmenteil o.ä. montiert sein.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Benzin günstiger
  • Helme müssen nach ECE 22 geprüft sein
  • Link: Bußgelder
  • Führerschein A beschränkt muss nach 2 Jahren umgeschrieben werden
  • A1 ab 16 anerkannt höchstens 50 cm3
  • A1 ab 18 anerkannt höchstens 125 cm3

Slowenien

  • Autobahnmaut: 47,50 Euro pro Jahr, sechs Monate 25 Euro, 7 Tage 7,50 Euro
  • Sehr schöne Strecke in den Alpen, teilweise frisch saniert, teilweise abenteuerlich

Spanien

  • Mitführen eines Verbandsset ist Pflicht
  • Die Grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht mehr, wird aber oft bei Kontrollen verlangt.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Wer den Führerschein Klasse B mindestens 3 Jahre hat, darf automatisch auch 125er fahren. Das gilt auch für Ausländer.
  • A1 ab 16 möglich


Länder außerhalb Europas

USA

Valley
  • Es gibt kein "rechts vor links", sondern "4-way-stop!" Alle halten an der Kreuzung (vollständig!). Wer zu erst steht, darf als erster wieder losfahren.
  • 0,5-Promillegrenze
  • Helmpflicht: in 20 Bundesstaaten und Washington D.C, in vier Staaten entweder keine Gesetze oder es liegt im Ermessen des Fahrers, in 19 Staaten keine Helmpflicht für Erwachsene, aber für Kinder (Details)
  • Benzin viel günstiger
  • Details über Bundesstaaten: america-journal.de

Westafrika

Viele Tipps auf dieser Seite


Geblitzt im Ausland

In den meisten Ländern reichen Fotos eines Fahrzeugs von hinten für einen im jeweiligen Land rechtssicheren Bußgeldbescheid, da der Halter haftet. Praktisch nur in Deutschland haftet nur der Fahrer und nicht der Halter, daher muss der Fahrer identifiziert werden. Ausländische Bußgeldbescheide sind in Deutschland daher nicht vollstreckbar (es kommt kein Gerichtsvollzieher). Im Ausland gelten die Bußgeldbescheide aber weiterhin. Wer wieder in das jeweilige Land einreist und dort mit den Behörden Kontakt hat, muss die Strafe dann sofort vor Ort bezahlen und teilweise auf der Wache eine Aussage leisten. Ansonsten drohen je nach Land die Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder gar Haft.


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