Drosseln dienen der Verringerung der Höchstleistung oder der Begrenzung der Endgschwindigkeit.
Motivation[]
Gründe für den Einbau gibt es viele:
- Die Fahrerlaubnisklasse limitiert die Höchstleistung (Klasse A unbeschränkt, Klasse A2: 35 kW/48 PS, Klasse A1: 11 kW/15 PS)
- Die Fahrerlaubnisklasse limitiert das Leistungsgewicht (A beschränkt, A2), Leistungverminderung und/oder Gewichtserhöhung möglich
- Die Fahrerlaubnisklasse limitiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Mofa 25 km/h, Klasse M und S 45 km/h, Klasse A1 unter 18 Jahre 80 km/h bis 2013)
- Günstigere Einstufung der Versicherung (Leistungsklassen bis 50, 78 oder 98 PS)
- Freiwillige Selbstbeschränkung des Herstellers (früher 73 kW/100 PS, heute 299 km/h)
- Einhalten von Zulassungsbestimmungen, insbesondere Lärm- und Abgasverhalten; oft nur in bestimmten Drehzahlbereichen und Gängen und an die nationalen Prüfverfahren angepasst.
- Im Rennsport (MotoGP) wird die Leistung in bestimmten Drehzahlbereichen reduziert, um die Fahrbarkeit der Maschinen zu verbessern bzw. den Reifenverschleiß zu verringern.
Kosten[]
Je nach Motorrad kostet das Material zur Drosselung 10 bis 200 Euro. Der Einbau durch eine Werkstatt 50 bis 200 Euro (kann auch selbst gemacht werden), die Abnahme und Eintragung beim TÜV weitere ca. 50 Euro. Gleiches gilt für die Entdrosselung. Etwaige anfallende Teile gehören dem Auftraggeber, also sollte man sich die Motorrad Drossel mitgeben lassen nach dem Entdrosseln.
Gebrauchtkauf[]
Bei Gebrauchtmaschinen ist die richtige bereits vorhandene Drosselung ein großer finanzieller Vorteil. Dabei ist darauf zu achten das eine eingetragene Drosselung/Entdrosselung auch wirklich vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und man macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Grenzfälle[]
Liegt die Maschine nur wenige PS über der betreffenden Grenze (50 statt 48 PS, 102 statt 98 PS) kann man es mit Geduld und Hartnäckigkeit schaffen, manche TÜVler zu einer Leistungsmessung zu überreden. Danach wird die gemessene Leistung eingetragen. Bei vielen Maschinen kann man von einem Leistungsverlust gegenüber der Herstellerangabe ausgehen, entweder durch optimistische/werbewirksame Werksangaben, Serienstreuung oder schleichenden Leistungsverlust mit zunehmender Laufleistung. Normalerweise will der Prüfingenieur allerdings eine bauliche Veränderung abnehmen, z.B. eine minimale Gasanschlagdrossel (Winkelblech, Unterlegscheibe) oder eine Verengung der Ansaugstutzen (aufgefeilte Unterlegscheibe).
Technische Umsetzung der Drosselung[]
Es gibt viele Wege, wie die Drossel technisch umgesetzt wird:
- Ansaugkanal (nur bei Vergasern): häufig durch Ansaugstutzen, die direkt vor dem Vergaser sitzen. Dadurch strömt weniger Benzin-/Luftgemisch in die Brennräume
- Auspuffkrümmer: Reduzierung der Abgasmenge und damit der einströmenden Gemischmenge
- andere Nockenwellen ("zahm" statt "scharf"): Die Ventile öffnen weniger weit, damit gelangt weniger Gemisch in den Brennraum hinein und aus ihm hinaus.
- Gaswegbegrenzung: Gashahn lässt sich nicht so weit öffnen
- elektronisch: Die Motorelektronik reduziert die Einspritzmenge, schließt die Drosselklappen (nur bei E-Gas oder zweite Drosselklappen) oder verschiebt den Zündzeitpunkt, Drehzahlbegrenzung
- Übersetzung: Verkürztes Getriebe, so dass die Höchstdrehzahl im letzten Gang schon vor Erreichen der eigentlich möglichen Endgeschwindigkeit erreicht wird (z.B. Distanzring in der Variomatik bei Rollern).
Ablauf von Drosselung und Eintragung[]
- Drossel einbauen bzw. von Werkstatt einbauen lassen (und am besten dabei bescheinigen lassen)
- Motorrad bei TÜV/Dekra/KÜS vorführen und eine Änderungsabnahme ausfertigen lassen (manche Werkstätten lassen TÜV-Prüfer zu sich kommen und bieten dies als Service an). Je nach Laune des Prüfers will er die verbauten Teile sehen, die Teile-/Werkstattrechnung (oder gleich Werkstattbescheinigung) sehen und/oder eine Probefahrt durchführen. Es ist immer das Gutachten nötig, das der Drossel beilag.
- Die Änderungsabnahme muss beim Straßenverkehrsamt "unverzüglich" in die Fahrzeugpapiere aufgenommen werden. Dazu werden neue Fahrzeugpapiere ausgestellt.
- Der Versicherung die Änderung mitteilen
Anmerkung: Für keinen dieser Schritte muss das Motorrad bereits für den Straßenverkehr zugelassen sein (z.B. Transport auf Anhänger oder in Lieferwagen zur Werkstatt).
Unerlaubtes Entfernen der Drossel[]
Manipulationen an der Drossel ohne TÜV-Eintragung und Nachricht an die Versicherung führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls mit Fremdschaden kann die Haftpflichtversicherung vom Fahrzeugführer Regress fordern. Wird man "nur" beim Fahren ohne Drossel erwischt ist man mit mindestens 3 Punkten in Flensburg dabei. In der Probezeit gilt es als B-Verstoß, wenn ein geeigneter Führerschein vorhanden ist (z.B. frisierter 50er Roller und Fahrer mit Klasse A1). Dazu kann noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, wenn die Drossel wegen einer Einschränkung der Führerscheinklasse vorgeschrieben war - 6 Punkte plus Anzeige und Probezeit A-Verstoß, also Nachschulung und Probezeitverlängerung. Die Gerichte können auch eine Führerscheinsperre verhängen, so dass man eine Weile keine neuen Führerscheine machen darf, z.B. den PKW-Schein.
Im Fall eines Unfalls wird dich die eigene Haftpflichtversicherung in Regress zu nehmen. Deshalb werden Unfallmaschinen von Gutachtern untersucht. Entfernte Drosseln sind für sie sehr leicht zu finden.
Da Drosselungen als Gängelung empfunden werden sind viele Maschinen mit manipulierten Drosseln untwerwegs und auf dem Markt. Gerade beim Gebrauchtkauf von Privat sollte man genau nachschauen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Drossel in ordnungsgemäßem Zustand ist.
Auch wenn einige Leute erzählen, dass ihnen beim ersten mal erwischt werden nix passiert ist, können Polizei und Gericht bei jedem Fall anders urteilen. Rechtssicherheit hat nur, wer korrekt fährt.