Unter Fahrschule versteht man im allgmeinen einen Ort, an welchem man sowohl die theoretische als auch praktische Ausbildung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis bekommt.
Ablauf[]
Alles fängt damit an, dass man sich in der entsprechenden Fahrschule anmeldet und den Antrag am Einwohnermeldeamt stellt, dessen Fertigstellung bis zu 3 Monaten dauern kann. Dies ist in der Regel vor dem Theorieunterricht möglich, danach nimmt man am regulären Unterricht teil. In den nächsten Wochen sollte man alle benötigten Unterlagen mitbringen, dazu gehören: Zustimmungserklärung der Eltern, falls die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist, ein Sehtest vom Optiker, ein aktuelles Passfoto und eine Bescheinigung für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs( Teilnahme darf höchstens 2 Jahre zurückliegen). Nach einigen Theoriestunden kann meist die erste praktische Fahrstunde vereinbart werden. Die Fahrschule sollte die nötige Motorradkleidung(Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, nötigenfalls Regenkombi) stellen. Eigene Bekleidung ist selbstverständlich erwünscht und sollte nach Beendigung der Fahrausbildung ohnehin erworben werden. Je nach Fahrschule muss zu Anfang die Grundgebühr für alle Theoriestunden gezahlt werden. Desweiteren ist nach einem Teil der praktischen Stunden eine Zwischenabrechnung üblich.
Motorradklassen[]
Das Fahrschulmotorrad muss der angestrebten Klasse entsprechen. Schäden, die während einer Fahrstunde an der Maschine entstehen, trägt die Fahrschule. Die Motorräder sind meist Naked Bikes oder Cruiser, die eine relativ niedrige Sitzhöhe aufweisen und sich durch ihre einfache Beherrschbarkeit auszeichnen.
Fahrschulfahrzeuge müssen rechtlichen Anforderungen genügen, die auch gelten, wenn man mit dem eigenen Motorrad in der Fahrschule fahren will (Quelle Punkt 2.2). Wichtig ist besonders die Mindestleistung in Klasse A und A2:
A (bis auf Hubraum gültig ab 1.1.2014):
- Leistung mindestens 50 kW
- Hubraum mindestens 595 ccm oder bei Elektromotor Leistungsgewicht mindestens 0,25 kW/kg
- Leergewicht mindestens 175 kg
A2:
- Leistung 20-35 kW
- Hubraum mindestens 395 ccm oder bei Elektromotor Leistungsgewicht mindestens 0,15 kW/kg
A1:
- Hubraum mindestens 115 ccm oder bei Elektromotor Leistungsgewicht mindestens 0,08 kW/kg
- Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
Beliebte Fahrzeuge für Fahrschule sind:
A: Honda CBF600, Kawasaki Z750, Suzuki Gladius
A2: BMW F650GS, Suzuki Gladius, Kawasaki ER-6n
A1: Honda CBR125, Yamaha SR125
Ausbildung[]
Die Prüfbescheinigung Mofa wird hier nicht berücksichtigt, da jeder andere Führerschein diese Fahrzeugklasse mit einschließt.
Klasse | Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | Was darf ich fahren? |
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M | 12x Gundunterricht, 4x Zusatzunterricht Motorrad | nur Übungsstunden notwendig | Krafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum |
A1 | 12x Gundunterricht, 4x Zusatzunterricht Motorrad (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz Klassen M, L) | 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten | Leichtkrafträder: Leistung maximal 15 PS/11 kW und 125 ccm |
A2 | 12x Gundunterricht, 4x Zusatzunterricht Motorrad (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz Klassen M, L) | 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz der Klassen A1 nur 3-2-1) | Krafräder mit max. 48 PS/35kW und Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg |
A | 12x Gundunterricht, 4x Zusatzunterricht Motorrad (nur 6x Grundunterricht bei Vorbesitz der Klassen A, A1, B, M oder L, ohne nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) | 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz der Klassen A1 nur 3-2-1), ohne nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 | alle Krafträder, Direkteinstieg ab 24 Jahren |