Motorrad-Wiki
Registrieren
Advertisement

Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist Pflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Sie zahlt die Schäden der Unfallgegner bei selbstverschuldeten Unfällen. Durch die Versicherungspflicht ist gewährleistet, dass ein Unfallopfer Schadenersatz erhält. Bei Fahrerflucht kann der Verkehrsopferhilfe e.V. tätig werden.

Motorräder sind in der Haftpflichtversicherung sehr günstig im Vergleich zu Autos. Dies spiegelt wohl wieder, wie selten Motorradfahrer Unfälle verursachen. Hier kommen selbst Supersportler nicht über 400 € jährlich, "normale" Motorräder liegen um die 150 €. Ausnahme: Leichtkrafträder, die von Jugendlichen unter 18 Jahren bewegt werden.

Eine Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit den Fahrer in Regress nehmen. Dazu kann z.B. das Überfahren eines Stoppschildes oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zählen.

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn am Motorrad manipuliert wurde. Hier sind insbesondere ausgebaute Drosselungen zu nennen. In diesen Fällen haftet der Fahrer mit seinem eigenen Vermögen. Bei Personenschäden entstehen oft unabsehbare Folgekosten, wie etwa Rentenzahlungen wegen Berufsunfähigkeit.

Eine Haftpflichtversicherung haftet nicht für Diebstahl, Wildschäden, eigene Schäden oder Schäden durch Vandalismus und Unwetter. Diese fallen unter die Teilkasko bzw. Vollkasko.


Schadenfreiheitsrabatt[]

Mit jedem Jahr ohne regulierten Schaden sinkt der Beitrag zur Haftpflichtversicherung, z.B. von 100% im ersten Jahr auf 60% im zweiten und 50% im dritten Jahr. Die genauen Prozentwerte sowie der Startwert sind abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Ebenso, wie Saisonkennzeichen gehandhabt werden. Ein einmal erreichter Schadenfreiheitsrabatt kann "mitgenommen" werden, wenn man ein Fahrzeug abmeldet und ein neues anmeldet, und zwar auch zwischen verschiedenen Versicherungen.

Im Schadensfall (wenn die eigene Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert hat) wird der Schadenfreiheitsrabatt auf 100% zurückgestuft. Viele Versicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern auch an, den Schaden wahlweise selbst zu bezahlen, so dass der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. War der Schadenfreiheitsrabatt vorher auf 100%, steigt auf Stufe M (Malus), oft 140% oder mehr. Bei einem weiteren Schadensfall kündigen viele Versicherungen das Vertragsverhältnis und es kann schwer werden, eine neue Versicherung zu finden.

Einige Versicherungen bieten verschiedene Formen von Rabattschutz an, damit man nach langjährigen Schadensfreiheit nicht wieder auf 100% zurückgestuft wird, sondern auf einen geringeren Wert.

Schadenfreiheitsrabatte sind eigentlich nicht zu anderen Personen übertragbar. Ausnahmen sind möglich in engen Verwandtschaftsverhältnissen (Eltern, Kinder, Ehepartner), es muss eine Zustimmung (oder Tod) des Abgebenden vorliegen, der Empfänger muss das Fahrzeug regelmäßig gefahren sein, und der Empfänger des Rabatts erhält nur soviele Jahre Schadenfreiheitsrabatt, wie er selbst als Versicherungsnehmer hätte erhalten können (also keine längeren Rabatte als er den Führerschein besitzt).

Ein Tausch von Schadenfreiheitsrabatten zwischen zwei Fahrzeugen eines Halters ist problematisch, aber je nach Versicherungsgesellschaft nicht unmöglich. Dies ist z.B. sinnvoll wenn zu einem langjährig schadenfreiem günstigem Fahrzeug ein teureres Fahrzeug hinzukommt (mehr Leistung, PKW).

Einige Leute lassen eine 125er auf sich zu, ohne sie je zu bewegen, nur um Jahre später mit dem gesammelten Schadenfreiheitsrabatt günstiger ein weiteres Auto zu versichern, z.B. für die Kinder. Dies kann sich rechnen, da 125er steuerfrei und sehr günstig in der Versicherung sind. Der Versicherung ist dabei egal, ob HU erledigt wird oder nicht, so dass keine weiteren laufenden Kosten anfallen.


Links[]

Advertisement