Die Probezeit wurde eingeführt, um das ungleich höhere Unfallpotenzial von Fahranfängern zu reduzieren. Sie gilt für PKW und Motorrad gleichermaßen, jedoch nur ab dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis.
Die Probezeit hat nichts zu tun mit der Leistungsbeschränkung der Klasse A2 auf 35 kW/48 PS.
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (Führerscheinklassen M oder S haben keinen Einfluss auf die Probezeit). Bei zwei Verstößen der Kategorie B oder einem Verstoß der Kategorie A innerhalb der Probezeit wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre.
Verstöße[]
Diese für die Probezeit relevanten Verstöße sind:
Kategorie A[]
Alle Straftaten und fast alle Delikte, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Alle Verstöße, die Mitbürger direkt gefährden.
- Unfallflucht
- unterlassene Hilfeleistung
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (gilt auch für entfernte Drosseln!)
- verbotene Fahrgastbeförderung
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
- mangelnder Sicherheitsabstand
- falsches Überholen
- falsches Abbiegen
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
- falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
- falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
- Missachten der Vorfahrt
Kategorie B[]
Delikte, die Mitbürger indirekt gefährden, sowie die verbleibenden Punkte-Delikte.
- Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis, z.B. entfernte Drosseln, Tuning) (Quelle)
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Nachschulung[]
Die Nachschulung ist ein Seminar mit anschließender Fahrstunde. Sie kostet ca. 500 € und wird nicht von allen Fahrschulen angeboten. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es schwierig werden, eine Fahrschule zu finden, welche eine solche anbietet. Bis zum Ablegen der Nachschulung ruht die Fahrerlaubnis.