Die Verkehrsüberwachung dient dem Verfolgen von Verstößen gegen die StVO im Interesse der Sicherheit. Ganz konkret kann das bedeuten, dass an Unfallschwerpunkten Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Abstrakt betrachtet schafft die StVO Sicherheit, daher ist ihre Einhaltung überall durchzusetzen - eben auch durch Kontrollen und Bußgelder.
Geschwindigkeitskontrollen[]
Radarfallen[]
Jeder kennt die "Starenkasten", die oft an großen Ortsverbindungsstraßen stehen, an denen alle Einheimischen auf 10 bis 20 km/h unter das Tempolimit bremsen. Die Position dieser Messeinrichtung ändert sich sehr selten. In manchen Kommunen sind nicht alle Kästen mit einer Fotoeinheit ausgerüstet, so dass nicht immer alle Kästen "scharf" sind. Daher kann es sein, dass trotz Blitz keine Post kommt, wenn man im PKW erwischt wurde. Sie fotografieren nur von vorne, Motorradfahrer werden hier also in der Regel nicht belangt. (Und weil wir wollen, dass das auch so bleibt, lassen wir uns nicht absichtlich blitzen, schon gar nicht mehrmals an der gleichen Stelle.)
Stationäre Radarfallen, die Fotos aus beiden Richtungen machen heißen Doppelblitzer. Sie sind recht selten, stehen aber z.B. in Wuppertal, Bielefeld (Ostwestfalendamm) und in Aalen (Stuttgarter Straße/alte B29).
Die meisten stationären Radarfallen arbeiten nicht mit Radar, sondern mit Induktionsschleifen im Boden. Normalerweise sind kurz hinter dem Messbereich Markierungen auf der Straße zu erkennen.
Mobile Messung[]
Oft wird die Radaranlage in der Heckklappe eines PKW (oft deutscher Kombi) angebracht und der PKW am Straßenrand geparkt. Auch hier wird normalerweise nur von vorne fotografiert, aber aufmerksames Personal kann das Kennzeichen von zu schnell gemessenen Motorrädern notieren. Mitunter wird der vorbeifließende Verkehr auch mit einer separaten Kamera von hinten gefilmt. Durch die Einblendung der Meßzeit kann so das Kennzeichen der Messung zugeordnet werden.
Diese Messmethode wird normalerweise von Kommunen durchgeführt, daher wird hier auch gerne Geld verdient. Man sieht sie am häufigsten an vierspurigen Ein- und Ausfallstraßen. Das Foto wird in der Regel erst ab 10 km/h Überschreitung des Tempolimits ausgelöst. Der Abzug für die Messtoleranz beträgt bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3%. Sind zwei Fahrzeuge nebeneinander auf dem Photo, ist die Messung ungültig.
Motorradfahrer haben bei mobilen Messungen normalerweise nichts zu befürchten.
Laser[]
Hier steht die Polizei im Gebüsch oder in einer Einfahrt am Straßenrand oder auf einer Brücke und misst mittels Laserpistole den Verkehr. Oft wird über erfolgreiche Messungen ein zweiter Posten per Funk informiert, der außerhalb der Sichtweite der Messstelle am Straßenrand wartet und die Verkehrssünder herrauswinkt. Effektiv auch gegen Motorradfahrer, daher auf Landstraßen beliebt. Lasermessungen schaffen keinen gewaltigen Umsatz, es werden eher gerade deutliche Verstöße gegen das Tempolimit geahndet. Durch das Anhalten der erwischten Fahrzeuge werden auch Fahrzeugführer zur Rechenschaft gezogen, die normalerweise im Nachhinein nicht durch Fotos zu ermitteln sind - etwa Motorradfahrer.
Mitunter werden Lasermessungen erhebliche Ungenauigkeiten vorgeworfen. Lasermessungen funktionieren nur auf Strecken, die zumindest eine kurze Strecke völlig gerade sind und genau auf den messenden Beamten zu laufen. Sie funktionieren nicht, wenn die Fahrzeuge sich gegenseitig verdecken; es ist freie Sicht auf das zu messende Fahrzeug nötig. In einer Kolonne kann also oft nur das erste Fahrzeug gemessen werden.
Videofahrzeuge[]
Videowagen sind als Zivilfahrzeug getarnte fahrende Messstationen. Da ihr Einsatz recht kostenintensiv sind, findet man sie (oder besser: sie dich) nicht oft.
- PKW: Typischerweise deutsche Mittelklasse-Kombis (VW Passat, Opel Omega, BMW 3er oder 5er) neuerer Baujahre in gedeckten Farben, die mit zwei Polizisten in Zivil besetzt sind, verfolgen Verkehrssünder auf Autobahnen und Landstraßen. An Bord ist eine Kamera, die den Verkehrsfluss vor dem Fahrzeug filmt und die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs einblendet. Die genaue Geschwindigkeit des gefilmten Verkehrssünders kann nur auf der Wache berechnet werden. Einige wenige Fahrzeuge sind von PKW-Herstellern gesponsorte Versuchsfahrzeuge mit erheblich starker Motorisierung in unauffälligem Aufbau. Sie sind recht einfach am jeweiligen Behördenkennzeichen und einer großen Antenne zu erkennen.
- Motorrad: Große Reise-BMW neuerer Baujahres (R1200RT). Unauffällige Ausstattung wie oben, aber nur ein Mann Besatzung. Die Antenne an der Front, die gerüchteweise als Erkennungsmerkmal gilt, gibt es auch als Sonderausstattung bei normalen R1200RT. Bei Videoaufnahmen sind nur bei gerade und aufrecht fahrendem Motorrad gültig, da sich durch eine Kurve bei Schräglage durch die Rundreifen die gefahrene Strecke mit Bodenkontakt verkürzt [1].
- Für beide gilt: Mitunter hört man von Fällen, in denen die Fahrer dieser Fahrzeuge Verkehrsverstöße provozieren, z.B. durch Drängeln (Beispiel) oder besonders langsames Fahren deutlich unter Tempolimit im Überholverbot (Beispiel), mitunter sogar mit Ausweichen auf dem Seitenstreifen, um den nachfolgenden Verkehrs zum (verbotenen) Überholen zu verleiten.
Beste Gegentaktik: Nicht provozieren lassen.
- Bei dichtem Auffahren rechts fahren, Blinker rechts setzen, bremsen, notfalls anhalten, bis der Dränlger vorbei ist.
- Bei Schleicher im Überholverbot (mit 2 Mann Besatzung) anhalten und Pause machen, umdrehen oder bei sehr ausgeprägter Leidensfähigkeit geduldig hinterherfahren.
Messung durch Hinterherfahren ohne Video[]
Die Besatzungen von Streifenwagen (in Polizeifarben und in Zivil) können die Geschwindigkeit eines vorrausfahrenden Fahrzeugs auch durch einfaches Hinterherfahren messen. Die Tachos sind geeicht und die Aussagen der Polizisten (immerhin vereidigte Staatsdiener) haben vor Gericht Beweiskraft, ohne dass Videos angefertigt werden müssen. In diesem Fall wird eine hohe Messtoleranz von 20-30% abgezogen. Auf diese Art werden eher Zufallsfunde bei schwerwiegenden Verstößen geahndet.
Abstandsmessungen[]
Praktisch nur auf Autobahnen wird der Sicherheitsabstand kontrolliert. Dazu wird entweder von einer Brücke der Verkehrsfluss gefilmt oder ein Videowagen verfolgt einen Drängler bzw. wird bedrängt. Wegen Autobahn-Bezug für Motorradfahrer eher irrelevant.
Ruhender Verkehr[]
Die kommunalen Ordnungsämter kümmern sich um Parkverstöße, beachten Motorräder normalerweise aber nicht weiter. (Siehe auch StVO).
Anlassunabhängige Kontrollen[]
Dies ist der Sammelbegriffe für alle Gelgenheiten, bei deinen ein Motorradfahrer von der Polizei ohne konkreten Tatverdacht angehalten wird. Diese Kontrollen sind der Grund, warum man stets sämtliche ABEs mitführen sollte.
Üblich sind Kontrollen von:
- richtigem Führerschein
- ordnungsgemäßer Zulassung inkl. gültigem TÜV
- Nüchternheit des Fahrers
- technischer Zustand des Fahrzeugs: Profiltiefe der Reifen (min. 1,6 mm), Auspuffanlange (original, mit ABE oder Eintragung, ohne Manipulationen), sonstige Umbauten
Insbesondere wird nach illegalen Auspuffanlangen gesucht, besonders wenn Beschwerden von Anwohnern über die Lärmbelästigung vorliegen. Es gibt durchaus auch motorradfahrende Polizisten, die den Orginalzustand deines Motorrads kennen. Typische Prüfmethoden des Auspuffs sind:
- Sichtkontrolle: Hersteller/ABE-Nummer im Endtopf vorhanden?
- "Besenstieltest": Ein Besenstiel wird von hinten in den Endtopf eingeführt, geht er problemlos tief rein, Verdacht auf Manipulation oder Entfernen des dB-Eaters: Stilllegung, Punkte und Bußgeld
- Messung des Standgeräuschs und Vergleich mit Eintrag im Kfz-Schein, bei zu großer Abweichung Verdacht auf Manipulation: Sicherstellung des Motorrads oder des Endtopfs, Punkte und Bußgeld
Wer meint, einer Kontrolle entgehen zu können, indem er die Kelle "übersieht", zieht im Gegenteil nur ganz besonders viel Aufmerksamkeit auf sich. Die Polizei vermutet bei diesem Verhalten, dass es etwas wirklich wichtiges zu verbergen gibt (Alkohol am Steuer, Haftbefehl gegen Fahrer, Drogen im Gepäck, usw.) und wird viel Personal einsetzen, um dich zu kriegen. Und spätestens wenn du zuhause ankommst, wartet die Polizei bereits auf dich. Und dann wird dein Motorrad garantiert "auf Links gezogen".
Ansonsten gilt es in solchen Situationen, entspannt und freundlich zu bleiben - das erleichtert die Kontrolle für alle Beteiligten. Hast du nix ausgefressen, hast du auch nix zu befürchten - hast du was ausgefressen, bist du tatsächlich selbst schuld. Fährst du ohne es zu wissen mit einer illegalen Maschine eines Freundes, hast du echt tolle Freunde und haftest für das Fahrzeug, das du bewegst.
Wird das Fahrzeug vor Ort stillgelegt, wird es an einer ungefährlichen Stelle geparkt und der Zündschlüssel einbehalten.
Sicherstellung von Motorrädern[]
In Oberbayern wurden Motorräder sichergestellt, wenn die Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 40 km/h erwischt wurden. Die Motorräder wurden abgeschleppt und konnten am nächsten Werktag wieder abgeholt werden. Die Maßnahme sollte der Gefahrenabwehr dienen, war bundesweit bisher einzigartig und wurde direkt vom Ministerium angeordnet. Durch die Sicherstellungen entstanden den Fahrern weitere Kosten. Es sollte ein Abschreckungseffekt erzielt werden. Anfang 2009 wurde diese Praxis nach einem Gerichtsurteil eingestellt.
Dazu Links:
- Sicherstellung/Beschlagnahme von Fahrzeugen, Rechtsgrundlagen kurz erläutert (verkehrsportal.de)
- Motorrad Online: G Gerichtsurteil, dass Motorrad-Sicherstellung rechtens ist
- Motorrad Online: Halali in Oberbayern
- 29.01.2009: In zweiter Instanz wurden die Sicherstellungen für rechtswidrig befunden, Aktenzeichen 10 BV 08. 1422. Interview dazu
Links[]
- Was tun, wenn das Knöllchen kommt (FOCUS online)
- Raser verfolgt Zivilstreife auf Raserjagd (Spiegel Online)
- radarfalle.de - Portal und Forum rund um Verkehrsüberwachung und chronisch erwischt werdende
- Details zur Messung mittels Laser
- geblitzt.de - Dienstleister für Geblitzte, der Rechtsbeistand leistet
- ↑ anwalt24.de: Videomessung mit Motorrad in Schräglage angreifbar