Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und ein anderes Profil, damit sie bei winterlichen Straßenverhältnissen besser haften als "normale" Reifen. Dafür haben sie Nachteile bei sommerlichen Temperaturen, hinsichtlich Haltbarkeit, Haftung, Verschleiß und Geräuschentwicklung. Daher wechseln viele Autofahrer in Regionen mit relevantem Winterwetter 2x jährlich ihre Autoreifen. Allwetterreifen stellen einen Kompromiss dar und ersparen dem Fahrer das Wechseln, Transportieren und Lagern der Reifen.
Rechtliche Situation in Deutschland[]
Seit 04.12.2010 galt in Deutschland ein neues Gesetz, dass die alte Rechtslage zwar nicht ändert, aber präzisiert. So jetzt vorgeschrieben, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen geeignete Reifen zu verwenden sind. Die Regelung gilt auch für Motorräder. Es droht ein Bußgeld von 40 Euro. Dieses Gesetz soll in 2017 jedoch wieder gekippt werden.
Der Originalwortlaut:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Dabei fallen zwei Schlüsselbegriffe auf:
- "winterliche Straßenverhältnisse" sind aufgeschlüsselt: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
- "geeignete Reifen": Winter- oder Allwetterreifen. Hier verlässt sich der Gesetzgeber anscheinend auf die Kennzeichnung der Reifen durch die Industrie. Die entsprechenden Kennzeichnugen ("M+S" oder "M.S.") auf den Reifen sind nicht genormt oder geschützt, siehe Kommentar von Rechtsanwalt Udo Vetter.
Die Regelung schreibt also nicht vor, dass im Winter generell Winterreifen montiert sein müsse, sondern knüpft dies an Fahrten bei klar definiertem schlechten Straßenverhältnissen. Wer sein Fahrzeug bei Glätte stehen lassen kann, muss also keine Winterreifen montieren.
Situation am Motorrad[]
Da die meisten Motorradfahrer bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen ohnehin nicht fahren, erübrigt sich eine Anschaffung. Ohnehin sind Winter- oder Allwetterreifen sind für die allermeisten Motorräder nicht lieferbar (geschweige denn freigegeben). Die Polizei hat angekündigt, für Fahrer von Leichtkrafträdern und Rollern Ausnahmen zu machen. Außerdem beklagt die Polizei, dass es solche Gesetz flächendeckend kaum zu kontrollieren sei. Es wird also wohl eher Bußgelder bei Unfällen und liegengebliebenen Fahrzeugen geben.
Allgemein sind im Winter Reifen mit hohem Silica-Anteil zu bevorzugen, da diese bei Kälte besser haften (im Gegensatz zu Sportreifen). Und zwar bei kalter Straße ebenso wie bei kalten Reifen. Dabei ist eine hohe verfügbare Restprofiltiefe deutlich nützlicher als bei gutem Wetter.
Gute Erfahrungen haben Ganzjahresfahrer mit folgenden Reifen gemacht:
- Continental TKC80 grobstollig, hat die Kennzeichnung M+S
- Heidenau K37 M+S Silica (SiO2), hat die Kennzeichnung M+S
- Anakee 1 oder Anakee 2
- Mitas
- diverse Michelin mit hohem Silica-Anteil, z.B. Pilot Road 2